Schweizer Schönheits Champion

Schweizer Bedingungen

Homologation des Titels
„Schweizer Veteranen-Schönheits-Champion“ der SKG

7.7 Hunde, die in der Veteranen-Klasse (ab 8 Jahren) drei Veteranen-CAC unter mindestens zwei verschiedenen Richtern an schweizerischen Ausstellungen gemäß Art. 1.1 und Art. 1.21 AR erhalten haben, davon mindestens eines an Ausstellungen gemäß Art. 1.11 AR.

7.8 Der Titel „Schweizer Veteranen-Schönheits-Champion“ kann auch einem Hund verliehen werden, dessen von der FCI anerkannte Abstammungsurkunde nicht drei vollständige Ahnengenerationen aufweist.