Der Titel wird verliehen nach dem Reglement der Schweizer Kynologischen Gesellschaft "SKG" aufgrund der erhaltenen Anwartschaften.
Benötigt werden 3x V1 CAC (ab dem 1.1.2016), davon mindestens 2 V1 CAC von Internationalen Ausstellungen, vergeben von 3 verschiedenen Richtern. Ohne zeitliche Begrenzung, Reserve CAC werden nicht anerkannt. Der Titel berechtigt in der Champion-Klasse zu starten.