Deutscher Veteranenchampion (VDH)

Durchführungsbestimmung „VDH-Titel und Titel-Anwartschaften“
Deutscher Veteranen-Champion (VDH)

Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ – in Wettbewerb. Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (Internationale, Nationale und Spezial-Rassehunde-Ausstellungen) erfolgen.

Vergabebestimmungen

Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Veteranenklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den erstplatzierten Rüden und an die erstplatzierte Hündin – Mindestalter 8 Jahre. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin der Veteranenklasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Titel:
Der Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften – davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Ausstellungen – auf den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden, und zwar von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.

Zuerkennung des Titels „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“:
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.

Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Kopien der drei Richterberichte (Bedingungen siehe Titel!)
  • Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
  • Gebühr 20,00 Euro
  • Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen)

Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.

Stand: 15.04.2012
Diese durch den VDH-Vorstand am 15.04.2012 beschlossene Durchführungsbestimmung wurde an die Mitgliedsvereine per Rundschreiben bekannt gegeben und ist zum 6.8.2012 in Kraft getreten.