Deutscher Jugendchampion (VDH)

Durchführungsbestimmung „VDH-Titel und Titel-Anwartschaften“
Deutscher Jugend-Champion (VDH)

Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ – in Wettbewerb. Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (Internationale, Nationale,und Spezial-Rassehunde-Ausstellungen) erfolgen.

Vergabebestimmungen

Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Jugendklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den erstplatzierten Rüden und an die erstplatzierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote – Mindestalter 9 Monate. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Titel:
Der Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften – davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen – auf den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden, und zwar bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.

Zuerkennung des Titels „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.

Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Kopien der drei Richterberichte (Bedingungen siehe Titel!)
  • Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
  • Gebühr 20,00 Euro
  • Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen) 

​Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.

​Stand 15.04.2012
Diese durch den VDH-Vorstand am 15.04.2012 beschlossene Durchführungsbestimmung wurde an die Mitgliedsvereine per Rundschreiben bekannt gegeben und ist zum 6.8.2012 in Kraft getreten.