Beschlüsse

04.07.2023: Der Gesamtvorstand hat nach Beratung mit dem Zuchtausschuss folgende Änderung der KTR-Zuchtordnung laut § 36 der KTR-Satzung beschlossen.

Gültig ab 01.07.2023

3.5.3 Augenuntersuchungspflicht

3.5.3.1 Alle zur Zucht verwendeten Hunde der Rassen Tibet Terrier, Do Khyi, Tibet Spaniel und Lhasa Apso müssen bis zur Vollendung des achten Lebensjahres auf erbliche Augenerkrankungen untersucht werden. Als Gutachter werden ausschließlich die Mitglieder des „Dortmunder Kreis- DOK-Gesellschaft für Diagnostik genetisch bedingter Augenerkrankungen bei Tieren e.V.“ anerkannt.

Die Untersuchung darf nicht länger als  24 Monate vor dem Deckakt durchgeführt worden sein. Die Erstuntersuchung wird anerkannt, wenn sie nach Vollendung des 12. Lebensmonats erfolgt ist. Hunde  werden von der Augenuntersuchungspflicht befreit, wenn die letzte Augenuntersuchung im 8.Lebensjahr erfolgte.


25.01.2022: Mitteilung der Hauptzuchtwartin - Beschluss des Gesamtvorstandes vom 10.01.2022
Aufgrund der weiter anhaltenden Pandemie und Einschränkungen hat der Gesamtvorstand des KTR für das Jahr 2022 folgendes beschlossen:

1. Hunde unserer Mitglieder, denen zur Zuchtzulassung noch die Körung fehlt, die aber eine Zuchtschaubewertung einer deutschen VDH-Ausstellung von 2019/2020/2021/2022 mit mindestens einmal „sehr gut“ nachweisen können, sowie Hunde die in 2020/2021/2022 eine Körung ohne Einschränkung bestanden haben, werden auf Antrag mit Einreichung der gesamten Unterlagen beim HZW für das Jahr 2022 zur Zucht zugelassen.

Für diesen Fall wird die Zuchtzulassung in einem Schreiben von der HZW bestätigt.
Um eine endgültige Zuchtzulassung zu bekommen, die in der Ahnentafel eingetragen wird,  muss die KTR-Zuchtschaubewertung (mindestens zweimal „Sehr gut“) bzw. die Körung des KTR, nachgereicht werden.
Selbstverständlich sind alle Gesundheitsergebnisse (HD, Patella, DNA-Ergebnisse, Bluteinlagerung, Zahnstatus) vorzuweisen.

2. Für Hündinnen die nach ZO § 4.1.2.2 für einen weiteren Wurf zugelassen werden sollen, ist die Bestätigung eines Tierarztes, dass die Hündin in einem vorzüglichen Gesundheits/ Konditionszustand ist, vorzuweisen.
Herzliche Grüße Anke Peine
KTR-Hauptzuchtwartin


04.09.2021: Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2021
Beschluss über Satzungsänderungen inkl. ZO, Schiedsordnung und Körordnung (s. Anlage)

Der Vorstand stellt den Antrag, die von Herrn Winkler festgestellten erforderlichen Korrekturen im MV-Protokoll 2019 zu beschließen. Dieser Antrag wurde der Einladung zur MV beigefügt.   Abstimmung: einstimmig angenommen


01.02.2021: Aufgrund der weiter anhaltenden Pandemie und Einschränkungen hat der Gesamtvorstand des KTR für das Jahr 2021 folgendes beschlossen: 

1. Hunde unserer Mitglieder, denen zur Zuchtzulassung noch die Körung fehlt, die aber eine Zuchtschaubewertung einer deutschen VDH-Ausstellung von 2019/2020/2021 mit mindestens einmal „sehr gut“ nachweisen können, sowie Hunde die in 2020/2021 eine Körung ohne Einschränkung bestanden haben, werden auf Antrag mit Einreichung der gesamten Unterlagen beim HZW für das Jahr 2021 zur Zucht zugelassen.

Für diesen Fall wird die Zuchtzulassung in einem Schreiben von der HZW bestätigt.

Um eine endgültige Zuchtzulassung zu bekommen, die in der Ahnentafel eingetragen wird,  muss die KTR-Zuchtschaubewertung (mindestens zweimal „Sehr gut“) bzw. die Körung des KTR, nachgereicht werden.

Selbstverständlich sind alle Gesundheitsergebnisse (HD, Patella, DNA-Ergebnisse, Bluteinlagerung, Zahnstatus) vorzuweisen.

2. Für Hündinnen die nach ZO § 4.1.2.2 für einen weiteren Wurf zugelassen werden sollen, ist die Bestätigung eines Tierarztes, dass die Hündin in einem vorzüglichen Gesundheits/ Konditionszustand ist, vorzuweisen.


16.07.2020: Aufgrund der Pandemie hat der Gesamtvorstand des KTR folgendes beschlossen:

Vorerst für das Jahr 2020 gilt Folgendes: Hunde denen zur Zuchtzulassung nur noch die KTR-Zuchtschaubewertung (zweimal mindestens ein Sehr gut) fehlt, die aber die Körung bestanden haben,  alle Gesundheitsergebnisse (HD, Patella, DNA-Ergebnisse, Bluteinlagerung, Zahnstatus), sowie beim Do Khyi  ein Verhaltenstest vorliegen, werden auf Antrag mit Einreichung der gesamten Unterlagen beim HZW für einen Wurf zur Zucht zugelassen.

Für diesen Fall wird die einmalige Zuchtzulassung in einem Schreiben der HZW bestätigt.
Für eine weitere/endgültige Zuchtverwendung muss die KTR-Zuchtschaubewertung (mindestens 2 mal ein Sehr gut) nachgereicht werden um eine endgültige Zuchtzulassung zu bekommen.


16.11.2019: Beschlüsse der KTR-Mitgliederversammlung vom 16.11.2019 

Änderung der Satzung: Top 6 
§ 23(1)6 streiche:
den (die) Zuchtbuchführer(in) , Setze: die Zuchtbuchstelle 

§ 24.3 streiche: Bestellung von Zuchtrichtern sind im „UR“ oder im KTR-Reporter zu veröffentlichen.
Neu: ...Ernennungen von Zuchtrichtern sind auf der KTR-HP zu veröffentlichen.

§ 4.5- 3. Abs.1. Satz streiche: Die Mitglieder des KTR……….Mitgliederliste mit Adressen zu verlangen.
Neu soll es heißen: Das Vereinsmitglied hat bei der Wahrnehmung von Minderheitenrechten im Rahmen von § 25 der Satzung keinen Anspruch darauf, selbst Einblick in die Mitgliederlisten zu erhalten.

§ 21 Zuständigkeit
Ergänze 6. Anstrich:
- Satzungsänderungen, Zuchtordnungsänderungen, Schiedsordnungsänderungen

§ 24 Versammlungsprotokoll
Ergänze in (3) nach: …
Zuchtordnung und Zuchtbestimmungen, Schiedsordnung, der Beiträge…

Streiche in (3):  …im „UR“ oder im „KTR-Reporter“…   Setze: „auf der KTR-Homepage“

§ 28 Der Gesamtvorstand (4)
Ergänze: -
…zur KTR-Zuchtordnung, KTR-Satzung und KTR-Schiedsordnung

§ 30 Die Züchtergilde: Streiche ersatzlos gesamten Paragraphen – alle nachfolgenden Paragraphen mit geänderter Ziffernfolge.

§§ 35 (34)KTR-Schiedsordnung -   Absatz 1 wird gestrichen und Absatz 4 wird in Absatz 1 gewandelt

§§ 39 (38)Auflösung des KTR (2) Streichung von 2 Worten. Streiche ersatzlos: …im…und …gleichzeitig…
§§ 39 (38)Auflösung des KTR (4) Streiche ersatzlos: …oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke…

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Änderungen der Zuchtordnung Top 7 + 8

§ 8.1. Ergänze nach: …Mitglied des Gesamtvorstandes sein. Bei Bedarf kann die Zuchtbuchstelle durch Beschluss des Vorstandes von einem durch die Zuchtbuchstelle benannten Mitglied unterstützt werden.

§ 8.2.1  streiche: ist kurzfristig in Druck zu geben und den Züchtern kostenlos zuzusenden.
Neu: aus den jeweiligen Würfen erfassen und jedem dort genannten Züchter kostenlos zugesendet werden.

§ 14.4. streiche den gesamten Satz 
Neu:
Diese Ordnung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Homburg in Kraft und ersetzt alle bisherigen Fassungen.

§ 2.1- Füge ein:  2.1.2 Auch Eigentümer/Besitzer von …

§ 2.4.3 - Erstzüchter / Wohnsitzwechsel Ergänze nach: …durch einen Zuchtwart durchgeführt und Blatt 3 zur Wurfabnahme ausgefüllt werden.

§ 2.5.4 Ergänze nach: …auf der Ahnentafel - sofern technisch möglich -

§ 8.2. Zuchtbuch und Ahnentafeln 8.2.1: Streiche ersatzlos: Des Weiteren soll den Auflistungen der Würfe eine alphabetische Namensliste der Züchter angehängt werden.

§ 8.2 Zuchtbuch und Ahnentafeln 8.2.4.: Streiche ersatzlos: (Deutsche sowie Nationale und Internationale Championtitel, ausgenommen der Luxemburgische Championtitel)

§ 9.1. Eigentum an der Ahnentafel: Streiche beide Sätze ersatzlos: Im Falle des Todes … an den Zuchtbuchführer einzuschicken. und:  Auf Wunsch … zurückgegeben werden.

§ 12 Verstöße 12.6 Ergänze nach: …(KTR-Zuchtbuch, KTR-Homepage), und die dieselben...
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Änderung der Schiedsordnung Top 9

§ 22 – Schlussbestimmungen: Streiche den gesamten Satz: Diese Schiedsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 27.10.2018 beschlossen.
Neu: Diese Schiedsordnung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Homburg in Kraft und ersetzt alle bisherigen Fassungen.

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Änderung der Körordnung  Top 10

§ 6.3: Streiche den gesamten Satz
Neu:
Diese Ordnung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Homburg in Kraft und ersetzt alle bisherigen Fassungen.


31.05.2019: Herr Dubiel wird per Vorstands-Beschluss vom 31.05.2019 einstimmig zum Verhaltensprüfer ernannt.

02.03.2019: Änderung zum „Deutschen Veteranenchampion (KTR)“ Der Vorstand hat am 9./10.2.2019 folgende Änderung beschlossen:
Für die Zuerkennung des Titels „Deutscher Veteranenchampion“ muss ein Hund drei Veteranen-CAC erworben haben, davon müssen 2 CAC von KTR-Ausstellungen sein.
Es wird eine Veteranen-CAC-Anwartschaft von anderen VDH-Vereinen oder eine neutrale Veteranen-CAC-Anwartschaft von VDH-Ausstellungen anerkannt.
Es zählen keine Veteranen-CAC-Reserve-Anwartschaften. Die Anwartschaften müssen unter zwei verschiedenen Richtern erworben sein.

10.09.2018: Herr Dieter Schneider, Leopoldshafen, wurde mit Vorstandsbeschluss vom 03.09.2018 zum KTR-Spezialzuchtrichter-Anwärter ernannt.
Wir wünschen Herrn Schneider viel Erfolg bei seiner Ausbildung.

21.08.2018: Mit Vorstandsbeschluss vom 28.07.2018 wurde Frau Barbara Bruns, Winsen/Luhe, zur Spezialzuchtrichter-Anwärterin des KTR ernannt.
Wir wünschen Frau Bruns viel Freude und guten Erfolg bei ihrer Ausbildung!

23.05.2018: Beschluss des Gesamtvorstandes: Änderung der KTR-Zuchtordnung
§ 4.4.2 füge hinzu: Die Deckmeldung ist auf der KTR-Homepage innerhalb einer Woche einzutragen. Die Veröffentlichung auf der KTR-Homepage erfolgt durch den HZW.

08.05.2018: Beschluss des Gesamtvorstandes vom 05.05.2018, Änderung des § 5.1 der KTR-Zuchtordnung:
§ 5.1.1: mittels KTR-Wurfmeldung innerhalb einer Woche dem HZW, dem Zuchtbuchführer, dem Deckrüdenbesitzer und dem zuständigen Zuchtwart zu melden. Die Veröffentlichung auf der KTR-Homepage erfolgt durch den HZW.


02.03.2018: Liebe Mitglieder,
wie Sie sich sicher erinnern, riefen wir Sie am Ende des vergangenen  Jahres zu einer Abstimmung zum Thema : „Vergabebestimmung des CAC“ auf.
Der Vorstand wertete nun in der Vorstandssitzung am 17./18.Februar 2018 die Ergebnisse aus. Die Mehrheit der Mitglieder entschied sich für die neue Form:

Die Vergabe eines CAC in jeder Klasse.
Daher gebe ich im Namen des Vorstands bekannt, dass die o.g. Regelung, die seit September 2017 durchgeführt wird, weiterhin Bestand hat. 

27.02.2018: Der KTR-Vorstand hat zu den Champion-Titelregeln folgendes beschlossen:

Für die Zuerkennung des Titels: „Deutscher Champion“ muss ein Hund vier bestätigte CAC-Anwartschaften erworben haben, davon müssen mindestens 3 Anwartschaften von KTR-Sonder- bzw. Spezialzuchtschauen sein. Es wird 1 Anwartschaft von einem anderen VDH-Verein bzw. 1 neutrale CAC-Anwartschaft von einer VDH-Ausstellung anerkannt. Die Anwartschaften müssen von mindestens drei verschiedenen Richtern zuerkannt worden sein.
Zwischen dem ersten und dem letzten CAC muss mindestens ein Zeitabstand von einem Jahr liegen.

Diese Änderung tritt ab dem 01.03.2018 in Kraft. Die vor diesem Zeitpunkt erworbenen CAC-Reserve-Anwartschaften behalten für die Titelvergabe ihre Gültigkeit. 
Für die Zuerkennung eines KTR-Titels bitte nur noch Original-Richterberichte beim Championbüro einreichen (siehe auch „Champion Titelregel“). 

CAC-Anwartschaften
An der Umfrage zu den Vergabebestimmungen der CAC-Anwartschaften haben sich insgesamt 39 Mitglieder beteiligt.
22 Mitglieder haben sich für die Vergabe jeweils in der Zwischen-, Champion- und Offenen Klasse ausgesprochen,
17 Mitglieder waren für die Vergabe in Konkurrenz der Zwischen-, Champion- und Offenen Klasse.
Damit bleibt es bei den jetzt gültigen Bestimmungen: CAC-Anwartschaften werden in jeder Klasse vergeben.

11.07.2017 VS-Beschluss: Änderung der CAC-Vergabebestimmungen ab 1. September 2017: Deutschen Champion (KTR) - für das CAC und für das CAC-Reserve.


16.09.2017: Beschlüsse der KTR-Mitgliederversammlung veröffentlicht in UR 07.2017 (Eintragung Amtsgericht am 26.03.2018)
Änderung der Satzung:

§ 3.1. streiche: …Präsenz im Internet; Bezug der VDH-Zeitschrift „Unser Rassehund“ (UR) durch Vollmitglieder. 
Neu: …sowie auf der KTR-Homepage.
Antrag GSV: Der Verein ist u.a. in der Vereinszeitschrift KTR-Reporter, in der VDH-Zeitschrift „Unser Rassehund“ (UR) sowie auf der KTR-Homepage vertreten.

§ 8 (10) streiche den 1. Satz:  Mit der Anerkennung der KTR-Satzung erteilt das Mitglied dem KTR die Erlaubnis, die üblicherweise auf der KTR-Homepage vorgesehenen persönlichen Angaben zu veröffentlichen, die es selbstständig nach erteiltem Zulassungsrecht einpflegt.
Neu: Mit der Anerkennung der KTR-Satzung erhält das Mitglied die Erlaubnis, die üblicherweise auf der KTR-Homepage vorgesehenen persönlichen Angaben zu veröffentlichen, die es selbstständig nach erteiltem Zulassungsrecht einpflegt.

§ 8 (10) streiche den letzten Absatz: Lehnt ein Mitglied die Veröffentlichung von Daten auf der KTR-Homepage ab, muss es schriftlich widersprechen. Mit dem Widerspruch werden alle Daten über die betreffende Person und deren Hunde gelöscht. Eine Teillöschung ist nicht zulässig.
Neu: Lehnt ein Mitglied die Veröffentlichung von persönlichen Daten auf der KTR-Homepage ab, muss es schriftlich widersprechen. Mit dem Widerspruch werden alle Daten über die betreffende Person gelöscht. Eine Teileintragung oder eine Teillöschung sind nicht zulässig.

§ 9 (1) 5 Neu: persönliche Daten (Name, komplette Anschrift, Tel. Nr., eigene Homepage, E-Mail,  u.a.) selbstständig in die KTR-Homepage einzupflegen. Voraussetzung für die Eintragung auf der Homepage ist die Angabe aller vorgenannten Angaben. Ebenso können Daten zu den Hunden und der evtl. Zucht nach den Regeln des KTR auf dieser Plattform bekannt gegeben werden.
Von dieser Veröffentlichung der Daten auf der KTR-Homepage kann das Mitglied jederzeit durch Mitteilung an den KTR-Vorstand wieder zurück treten. Mit dem Widerspruch werden alle persönlichen Daten über die betreffende Person gelöscht.


11.06.2017: Beschlüsse des Gesamtvorstandes: Änderung der Zuchtordnung (veröffentlicht in UR 07.2017) gültig ab 12.07.2017

§ 2.1 Zuchtrecht - Als Züchter gilt der Eigentümer oder Mieter der Hündin zur Zeit des Belegens.
Neu hinzufügen: Der Züchter muss Mitglied im KTR sein.

§ 2.1.1 Vertragszüchter: Für Nichtmitglieder besteht die Möglichkeit als Vertragszüchter angenommen zu werden. Näheres regelt die KTR-Körordnung.

§ 2.2 streichen: „unserer Rassen“
Neu: Mehr als 2 zeitgleiche Würfe sind in der wichtigen Entwicklungsphase bis zum 42.Tag nicht gestattet.

§ 3.1 hinzufügen: Die Übernahmen ausländischer Ahnentafeln sind über den HZW zu beantragen.

§ 3.2.7 Neu: Hunde im Mehrfacheigentum/Mehrfachbesitz, die unterschiedliche Zuchtvereine und/oder Länder betreffen, gilt § 5.8.2 der Körordnung analog. Das heißt: für Hunde, die im Teileigentum/Teilbesitz eines KTR-Mitgliedes sind, gelten die Ordnungen des KTR in allen Teilen.

Änderung: § 3.5.1. füge ein: Hunde können die Körung bestehen, aber mit Einschränkungen/ Auflagen belegt werden.

§ 3.5.4.5 Neu: Das Original der HD-Auswertung wird nach Eintragung des HD-Ergebnisses auf der Ahnentafel dem Eigentümer/Besitzer ausgehändigt.

§ 4.4.2 streiche: ….und der Redaktion des KTR-aktuell
Füge ein: …dem HZW und dem Zuchtbuchführer zu melden.
Neu 2.Satz: Die Deckmeldung ist auf der KTR-Homepage innerhalb einer Woche einzutragen.

§ 4.4.4  Änderung Überschrift – zufügen: Belegung von Hündinnen aus dem Ausland bzw. aus anderen VDH-Vereinen. 

§ 5.1.1 streiche: …der Redaktion des KTR-aktuell zu melden.
Änderung 1.Satz: mittels KTR-Wurfmeldung innerhalb einer Woche dem HZW, dem Zuchtbuchführer, dem Deckrüdenbesitzer und dem zuständigen Zuchtwart zu melden und auf der KTR-Homepage einzutragen.

§ 5.3.5 Wurfabnahme: Neuer letzter Satz: …usw. Werden in einer Zuchtstätte mehrere Rassen gezüchtet, so gilt vorstehende Regel pro Rasse.

§ 8.1 Zuchtbuchführer: Streichung 3. Satz: Für seine Tätigkeit erhält der Zuchtbuchführer eine von der Mitgliederversammlung festgesetzte Aufwandsentschädigung und die Erstattung seiner Kosten.
Neu 3. Satz: Die während seiner Tätigkeit anfallenden Kosten werden nach der Spesenordnung des KTR, hilfsweise der VDH-Spesenordnung ersetzt.

§ 8.2.3 streiche den Satz: Nur in begründeten Fällen von Platzmangel kann auf die Aufzählung der Tagessieger-Titel verzichtet bzw. die Abkürzung „CH“ (Champion) verwendet werden.
Füge ein: Die Titel von Hunden werden/können auf den Ahnentafeln des KTR in den international üblichen Abkürzungen nach ISO 3166 eingetragen werden.

§ 9.4 streiche:  - KTR-aktuell,
Neu:  …werden auf der KTR-Homepage und im KTR-Zuchtbuch bekannt gegeben.

§ 12.6 – streiche: (KTR-aktuell, Internet)
Neu: ..zu veröffentlichen (KTR-Zuchtbuch, KTR-Homepage) sowie die dieselben Rassen betreuenden VDH-Mitgliedsvereine zu informieren. 


11.06.2017: Beschluss des Gesamtvorstandes: Änderung der Körordnung (veröffentlicht in UR 07.2017) gültig ab 12.07.2017

2.1 Körveranstaltungen
Streiche: im KTR-aktuell und in vereinsinternen Medien
Füge ein: Die Termine werden auf der KTR-Homepage veröffentlicht.

5.8.1 Zur Körung im KTR werden Hunde zugelassen:
die im Besitz einer KTR-Ahnentafel,
Registerahnentafel,
Registerbescheinigung,
einer KTR-Übernahme-Ahnentafel,
Übernahmebescheinigung,
Registerübernahme-Ahnentafel,
Registerübernahmebescheinigung,
oder einer von einem anderen im VDH befindlichen Zuchtverein für tibetische Hunderassen ausgestellten Ahnentafel, sind.

5.8.1.1 Auch Züchtern tibetischer Hunderassen, die nicht Mitglied des KTR sind, aber die Ziele des Klubs unterstützen, kann die Zucht über den KTR gestattet werden, wenn ihre schriftliche Bewerbung vom Gesamtvorstand befürwortet wird. Nach Unterzeichnung der entsprechenden Standardvereinbarung des KTR wird er als 'Vertragszüchter' anerkannt.
Auch Eigentümer/Besitzer von zur Zucht einsetzbaren Deckrüden gelten in diesem Sinne als Vertragszüchter.

5.8.2 Eigentümer/Besitzer von Hunden die Mitglieder in verschiedenen dieselbe Rasse betreuenden VDH-Rassehunde-Zuchtvereinen sind, müssen vor der Körung gegenüber dem KTR verbindlich erklären, dass der Zuchteinsatz nach den Ordnungen des KTR erfolgt. Das gleiche gilt für für Eigentümer/Besitzer deren Hunde in Deutschland und weiteren Ländern leben.


07.01.2017: Beschluss des Gesamtvorstandes: Änderung der Zucht-Ordnung (veröffentlicht in UR 02.2017)
§ 8.1 Zuchtbuchführer: Streichung 3. Satz: Für seine Tätigkeit erhält der Zuchtbuchführer eine von der Mitgliederversammlung festgesetzte Aufwandsentschädigung und die Erstattung seiner Kosten.
§ 8.1 Neu 3. Satz: Die während seiner Tätigkeit anfallenden Kosten werden nach der Spesenordnung des KTR, hilfsweise der VDH-Spesenordnung ersetzt.

26/27.11.2016 Beschluss des Gesamtvorstandes: Änderung der Zucht- und Körordnung (veröffentlicht in UR 02.2017)
Änderung der Zuchtordnung
§ 2.2 Haltungs- und Aufzuchtbedingungen
Auf Grundlage der VDH-Mindestanforderungen für die Hundehaltung bzw. gegebenenfalls zusätzlicher Anforderungen des KTR muss ein Züchter seinen Zuchthunden artgerechte, d.h. personenbezogene Haltung mit ausreichendem Auslauf und seinen Welpen optimale Aufzuchtbedingungen bieten.
Mehr als 2 zeitgleiche Würfe sind in der wichtigen Entwicklungsphase bis zum 42.Tag nicht gestattet.

3. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZUCHT: ZUCHTHUNDE
§ 3.1 Grundsätzliches
Es darf nur mit gesunden und wesensmäßig einwandfreien Hunden gezüchtet werden, die im Zuchtbuch oder Register des KTR bzw. in ein vom VDH anerkanntes Zuchtbuch bzw. Register eingetragen oder in diese übernommen worden sind und die Voraussetzungen gemäß dieser Zuchtordnung erfüllen.
Füge hinzu: Die Übernahmen ausländischer Ahnentafeln sind über den HZW zu beantragen.

Neu § 3.2.7 Für Hunde im Mehrfacheigentum/Mehrfachbesitz, der unterschiedliche Zuchtvereine und/oder Länder betrifft gilt § 5.8.2 der Körordnung analog. Das heißt: für Hunde die im Teileigentum/Teilbesitz eines KTR-Mitgliedes sind gelten die Ordnungen des KTR in allen Teilen.

§ 3.3 Zur Zucht nicht zugelassen
§3.3.2
sind Nachzuchten aus dem In- und Ausland (3 Generationen) von in Deutschland nicht zugelassenen oder zur Zucht gesperrten Hunden. 
Streiche: Dies gilt für Hunde, die wegen HD-Grad oder nach KTR-Zuchtordnung; § 12.3 gesperrt sind. 

§ 3.5.1 Körung
Zweck der Körung ist es, gesunden, wesensmäßig einwandfreien und den Standardforderungen entsprechenden Hunden die Zuchtverwendung im KTR zu ermöglichen und Hunde mit zuchtrelevanten Mängeln von der Zuchtverwendung im KTR auszuschließen. Hunde können die Körung bestehen, aber mit Einschränkungen/Auflagen belegt werden. Die vermerkten Auflagen sind bei der Wahl der Zuchtpartner zu beachten.
Einzelheiten regelt die KTR-Körordnung.

§ 4.4.4 Verwendung von Deckrüden aus dem Ausland bzw. aus anderen VDH-Vereinen/ Belegung von Hündinnen aus dem Ausland bzw. aus anderen VDH-Vereinen
Hunde, die in einem anderen, von FCI und VDH anerkanntem Zuchtbuch eingetragen und nicht Eigentum eines KTR-Mitgliedes sind, müssen die Anforderungen ihres Heimatlandes bzw. Zuchtvereins für die Zuchtverwendung erfüllen. Zusätzlich müssen auch diese Hunde vor der Verpaarung auf erbliche Augenerkrankungen untersucht sein, wobei die Untersuchung nicht länger als 1 Jahr zurückliegen darf.
Hunde, die älter als 8 Jahre sind, werden von der Augenuntersuchungspflicht befreit, wenn die letzte Augenuntersuchung im achten Lebensjahr erfolgte.
Für die Rassen Do Khyi und Tibet Terrier ist ein anerkannter HD-Befund vorzulegen.
Für die Rassen Lhasa Apso und Tibet Spaniel ist ein anerkannter HD-Befund wünschenswert.
Beim Tibet Terrier muss mindestens ein Partner als „CCL-/PLL-Anlage-frei“ getestet sein. Merkmalsträger dürfen nicht zur Zucht eingesetzt werden, außer es liegt eine Genehmigung nach §14 der KTR-ZO vor. 

§ 8.2.3: streiche den Satz: Nur in begründeten Fällen…
Füge ein, neu: Die Titel von Hunden werden/können auf den Ahnentafeln des KTR in den international üblichen Abkürzungen eingetragen werden.

Änderung der Körordnung (gültig ab 12.07.2017)
5.8 Voraussetzungen für die Teilnahme
5.8.1 Zur Körung im KTR werden Hunde zugelassen: die im Besitz einer KTR-Ahnentafel/Registerahnentafel, eine KTR-Übernahme-Bescheinigung/Registerübernahme-Ahnentafel oder einer von einem anderen im VDH befindlichen Zuchtverein für tibetische Hunderassen ausgestellten Ahnentafel, sind.

5.8.1.1 Auch Besitzern und Züchtern tibetischer Hunderassen, die nicht Mitglied des KTR sind, aber die Ziele des Klubs unterstützen, kann die Zucht über den KTR gestattet werden, wenn ihre schriftliche Bewerbung vom HZW befürwortet wird und sie nach Unterzeichnung der entsprechenden Standardvereinbarung des KTR durch Beschluss des KTR-Vorstand als 'Vertragszüchter' anerkannt worden sind. Auch Besitzer von zur Zucht einsetzbaren Deckrüden gelten in diesem Sinne als Vertragszüchter.

5.8.1.2 ‎Für Vertragszüchter des KTR gilt das gleiche Regelwerk wie für Züchter im KTR. Der HZW des KTR kann aber bei Vertragszüchtern besondere Regelungen zusätzlich treffen, z.B. Körtermine vorgeben.

5.8.1.3 Vertragszüchter zahlen die normale‎n, d.h. die nicht reduzierten Gebührensätze des KTR.

5.8.2 Hunde dessen Eigentümer/Besitzer Mitglieder in verschiedenen dieselbe Rasse betreuenden VDH-Rassehunde-Zuchtvereinen sind, müssen vor der Körung gegenüber dem KTR verbindlich erklären, dass der Zuchteinsatz nach den Ordnungen des KTR erfolgt. Das gleiche gilt für Hunde deren Eigentümer/Besitzer in Deutschland und weiteren Ländern leben.

5.10 Kategorien der Einstufung  Die vorgestellten Hunde können die Körung:
5.10.1 bestehen; bei festgestellten Mängeln hat der Körrichter diese im Körbericht ausdrücklich zu vermerken und zu begründen. Hunde können mit Einschränkungen/Auflagen belegt werden. Eine Zuchtverwendung ist dann nur nach vorheriger Beratung mit dem HZW möglich.

5.10.2 ...zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass sich ein festgestellter Mangel in absehbarer Zeit verliert, insbesondere bei leichtem Wesensmangel, fehlender körperliche Kondition und Unreife. Dieser Hund kann nur bei demselben Körrichter wieder vorgestellt werden. Sollte dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, wird der Körrichter vom HZW vorgegeben. Ein Hund, der zurückgestellt wurde, kann wegen desselben Fehlers kein zweites Mal zurückgestellt werden. Er erhält in diesem Fall keine Zuchtzulassung.

Der KTR-Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung am 26/27.11.2016 eine Tierschutzerklärung beschlossen:
Tibet, Typ und Tierschutz
Gründung und Selbstverständnis des KTR als des ältesten Fördervereins der Welt für die Haltung und Zucht der vier Hunderassen Tibets basieren auf der bekennenden Wertschätzung des Lebensbegleiters Hund im kulturellen Kontext Tibets.
Tierschutz im KTR bedeutet deshalb nicht nur die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Regelungen, sondern für die Mitglieder des KTR auch und gerade die unbedingte Beachtung des Tierwohls in der Haltung zuhause, in der Ernährung, in der Aufzucht, auf Reisen, auf  kynologischen Veranstaltungen und generell im öffentlichen Raum.
Das betrifft bei den vier robusten und ursprünglichen Hunderassen Tibets mit ihrem doppelschichtigen Haarkleid  insbesondere auch die Ablehnung von unnatürlicher, d.h. untypischer, übertriebener und auf Erzielen besonderer Haarlänge, Haarfülle oder Haarglätte ausgerichteter Fell-Pflege und damit auch den umfassenden Verzicht von Lebens-, Haltungs- und Transportbedingungen, die auf dieses Erzielen hin gestaltet sind.
Von daher hat auch und gerade eine auf Veränderung des robusten Haarkleids gerichtete Zucht der vier Hunderassen Tibets mit einer typischerweise damit einhergehenden Veränderung des wachen, aktiven und naturnahen Wesens der Hunde im KTR traditionellerweise keinen Platz - nicht nur aus Gründen der Bewahrung des kulturellen Erbes dieser Hunderassen, sondern auch aus Gründen des Tierschutzes.