
Aus der KTR Satzung
§ 29 Der Zuchtausschuss
(1) Der Zuchtausschuss besteht aus:
- dem (der) Hauptzuchtwart(in)
- dem (der) Zuchtrichterobmann(-ob-frau)
- vier erfahrenen Züchtern, möglichst je einem (einer) Züchter(in) der betreuten Hunderassen
(2) Aufgabe des Zuchtausschusses auf Basis seiner in der KTR-Zuchtordnung bestimmten Zuständigkeiten ist die
Behandlung konkreter Einzelfälle an Eingaben, Entscheidungsvorlagen und Beschwerden.
(3) Den Vorsitz im Zuchtausschuss führt der (die) Hauptzuchtwart(in).
(4) Bei Bedarf können der (die) Tierschutzbeauftragte des KTR und externe Sachverständige zu den Beratungen des
Zuchtausschusses hinzugezogen werden.
Der Zuchtausschuss wird für Entscheidungen vom HZW angesprochen.
Auf der Mitgliedervesammlung am 19.10.2025 wurden folgende Züchter in den Zuchtausschuss gewählt:
Brigitte Giebfried, Christine Albrecht, Gabriele Kohlwey und Kerstin Handrich