Slowakischer Champion

Slowakischer  Schönheitschampion 

Ordnung zur Verleihung des Titels: Slowakischer Schönheitschampion

  1. Der Rüde oder die Hündin muss 4x CAC erlangen auf Austellungen, die unter dem Schutz des Slowakischen Kynologenverein (SKJ) "Slovenska Kynologicka Jednota" stattfinden und bei denen ein CAC vergeben wird.
  2. Die nötige Anzahl der CAC's muss mindestens im Laufe von zwei verschiedenen Ausstellungssaisons (d.h. 2 Jahre) errungen werden.
  3. Die erforderlichen CAC's müssen mindestens von zwei verschiedenen Richtern vergeben werden unter dem Schutz des Slowakischen Kynologenvereines mit CAC-Vergabe.
  4. 3 Reserve CAC's können ein CAC ersetzen.
  5. CAC aus einer internationalen Hundeausstellung darf nur mit 3 Reserve CAC's aus internationalen Hundeausstellungen ersetzt werden.
  6. Man kann mit drei Res. CAC's nur einen CAC ersetzen.

Ab dem 1. Januar 2000 wurden die Bedingungen zur Verleihung des Slowakischen Schönheitschampionates für Gebrauchshunde/Arbeitshunde (im Sinne der FCI Regeln) folgenderweise erweitert:

  1. Der Rüde oder die Hündin muss 2 x CAC's erlangen auf Austellungen, die unter dem Schutz des Slowakischen Kynologenverein (SKJ) stattfinden und CAC vergeben wird.
  2. Die nötige Anzahl der CAC's muss mindestens im Laufe von zwei verschiedenen Ausstellungssaisons errungen werden.
  3. Die erforderlichen CAC's müssen mindestens von zwei verschiedenen Richtern vergeben werden.
  4. 1 CAC von den 2 benötigten muss auf einer internationalen Ausstellung (CACIB) erworben werden und weitere CAC's auf einer Nationalen oder Spezialklubausstellung unter dem Schutz des Slowakischen Kynologenvereines mit CAC-Vergabe.
  5. Der Rüde oder die Hündin müssen eine Prüfung abgelegt haben, die sie berechtigt auf Nationalen Ausstellungen in der Gebrauchshundeklasse teilzunehmen.

Die Bedingungen der CAC Anwartschaft Vergabe:

  1. CAC- und Res.-CAC-Anwartschaft wird den Rüden und Hündinnen extra vergeben in der Mittel-, Offenen-, Gebrauchs- und Championklasse.
  2. CAC kann nur einem Rüden oder einer Hündin mit der Bewertung "Vorzüglich 1" verliehen werden.
  3. CAC darf auch einem Rüden oder einer Hündin vergeben werden, die bereits den Titel Slowakischer Schönheitschampion besitzen.
  4. Die Empfehlung eines Rüden oder einer Hündin auf CAC kann nur ein Richter, der für die Ausstellung delegiert war, vorschlagen.
  5. Dem Rüden oder der Hündin, die in den angeführten Klassen mit der Note "Vorzüglich 2" bewertet wurden, kann der Richter ein Reserve CAC vergeben.
  6. Reserve CAC kann nur in einer Klasse verliehen werden, in der auch ein CAC verliehen wird.

CAC und Reserve CAC sind nicht beanspruchbar und wird nur an Rüden oder Hündinnen vergeben, die besondere Qualitäten im Exterieur aufweisen.

Das Slowakische Schönheitschampionat wird auf das Inhaberverlangen bestätigt von:
Slovenská kynologická jednota, Furmanska 9, 841 03 Bratislava.

Zu diesem Antrag sollte der Antraggeber Original CAC-Karten, Original-Bewertungslisten und Fotokopie der Hundeahnentafel beiliegen, bei Arbeitshunden auch die Kopie des Arbeitszertifikates.
Die Gebühr für das Slowakische Championat beträgt 15 € + Postgebühren 5 €.

Quelle: SKJ