Zuchtinfos

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  02.02.2012             Achtung! Wichtiges Rundschreiben des VDH an alle Zuchtvereine:

  Züchter, die ihre Welpen zur Veräußerung an die Zoohandlung Zajac abgeben, sind daher aus
  VDH-Mitgliedsvereinen auszuschließen.

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 siehe hierzu das komplette :: VDH Rundschreiben 2/2012 ::
-  sowie auch die Web-Seite des VDH:
:: www ::

-  Der KTR wird daher auch bei Verstößen von KTR-Züchtern konsequent handeln.
 

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Einladung des VDH Nord zum Neuzüchterseminar
am 11. Februar 2012 in Neumüster :: Einladung ::

 

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Einladung
zum 1. Züchterseminar
an der Chirurgischen und Gynäkologischen Kleintierklinik der Ludwig Maximilians Universität München am 18. Februar 2012
:: Einladung ::      :: Anmeldeformular ::

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Unsere KTR-Spezialzuchtrichterin, Frau Christa Klotz, wurde am
22. Oktober, vom Gesamtvorstand des KTR zum neuen Zuchtwart ernannt.
Wir wünschen Ihr viel Freude bei Ihrer Tätigkeit.
 

Anke Peine,  KTR-Hauptzuchtwartin

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Information zur KTR Welpenvermittlung

Liebe Züchter,

für einige stellt sich immer mal wieder die Frage, wie komme ich in die Welpenvermittlung und wie bleibe ich darin. Es gibt einen Beschluss aus dem Jahr 1999, der den
Modus für die Welpenvermittlung festlegt:


"Aufnahme von Würfen in die Welpenvermittlung, deren Züchter mindestens 1 mal in 2 Jahren an einer Züchterversammlung des KTR teilgenommen haben."


Dieses wurde erweitert mit dem Zusatz "Mitgliederversammlung oder Family Day berechtigen auch in
die Welpenvermittlung aufgenommen zu werden".

 

Für das Jahr 2011 heißt das, wer das letzte Mal im Jahr 2008 an einer der oben genannten Veranstaltungen teilgenommen hat, fällt aus der Welpenvermittlung heraus.

 

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Beschlüsse für die Welpenvermittlung im Internet

Die Anzahl der Welpen wird mit dem Wurftag veröffentlicht, spätestens nach 4 Wochen müssen sich die Züchter mindestens 14-tägig melden, wie viele Welpen zur Vermittlung noch frei sind.

Das verspätete Eintreffen der Deck-oder Wurfmeldung von mehr als 7 Tagen erhöht wesentlich den Arbeitsaufwand und führt zukünftig zu einer verspäteten Aufnahme der Welpen in die Vermittlung der HP um mindestens 1 Woche.

Bei Überschreitung von mehr als 14 Tagen erfolgt kein Eintrag mehr in die Welpenvermittlung des KTR.


Ihr KTR Welpenvermittlungsteam

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26.04.2011:    Ab sofort gibt es eine Änderung bei den Bluteinlagerungen, bzw. dem Auftrag
zur Erteilung des Gentest auf CCL/PLL bei der TiHo-Hannover

Für die Bluteinlagerung unserer 4 Rassen, sowie für den CCL/PLL-Auswertungsauftrag für Tibet Terrier bei der TiHo-Hannover, gibt es ein neues Formular. Dieses können Sie sich von der HP unter Download herunterladen oder bei der Hauptzuchtwartin anfordern.


Bitte kreuzen Sie hierauf an, welche Leistungen Sie wünschen.
Hierüber erhalten Sie von der TiHo-Hannover eine Rechnung.
Nach Eingang der Zahlung an die Tiho-Hannover erhalten Sie über die Hauptzuchtwartin die Bluteinlagerungsnummer, bzw. die Ergebnisse der Gentest.

Die Kosten betragen:
Bluteinlagerung 7,- €, CCL-Test 36,- €, PLL-Test 45,- €

 

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Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des KTR am 09.04.2011 in Baunatal wurden die Zuchtordnung, sowie die Durchführungsbestimmungen zu § 3.5.5 wie folgt geändert:

 

Änderung der KTR-Zuchtordnung

 

§ 3.5.5 Canine Ceroid Lipofuszinose (CCL), Primäre Linsenluxation (PLL)

 

3.5.5.1 Alle zur Zucht verwendeten Tibet Terrier müssen auf CCL und PLL getestet sein.

3.5.5.2 Hunde, die als „CCL/PLL-Anlageträger“ getestet wurden, dürfen nur mit „Anlagefrei“ getesteten Hunden
           verpaart werden.

3.5.5.3 entfällt

 

§ 4.4.4 Verwendung von Deckrüden aus dem Ausland bzw. anderen VDH-Vereinen

 

Rüden, die in einem anderen, von F.C.I. und VDH anerkanntem Zuchtbuch eingetragen und nicht Eigentum eines KTR-Mitgliedes sind, müssen die Anforderungen ihres Heimatlandes bzw. Zuchtvereins für die Zuchtverwendung erfüllen.

Beim Tibet Terrier muss mindestens ein Partner als „CCL/-PLL-Anlagefrei“ getestet sein.

Merkmalsträger dürfen nicht zur Zucht eingesetzt werden, außer es liegt eine Genehmigung nach § 14.1 der KTR-ZO vor.

 

Die „CCL/PLL-Testergebnisse“ aller Tibet Terrier-Zuchthunde werden auf der Homepage des KTR veröffentlicht.

 

Beschlossen auf der KTR Mitgliederversammlung am 09.04.2011

Gelb   laut Vorstandsbeschluß vom:  26.04.2011

 

Gültig ab der Veröffentlichung im UR 5/2011 mit Datum 10.05.2011

 

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Durchführungsbestimmungen zur ZO § 3.5.5

 

1. Der „CCL/PLL-Test“-Antrag sollte an die Tierärztliche Hochschule Hannover gerichtet werden oder an ein
    anderes anerkanntes Institut.

 

2. Es werden auch CCL/PLL-Tests anerkannt, die durch sogenannte „Swab Tests“ (Teststäbchen) ausgewerte
    werden.

    Allerdings muss hierfür eine Bescheinigung des Tierarztes vorliegen, woraus hervorgeht, dass der Abstrich
    von ihm unter folgenden Bedingungen durchgeführt wurde:

2.1. Der Tierarzt kontrolliert die Identität des Hundes anhand seines Chip-Codes oder der Täto-
      
Nummer, vergleicht diese mit der Eintragung in der Ahnentafel und füllt das Formular
       eigenhändig aus.

 

2.2. Nachdem er den Abstrich durchgeführt hat, unterschreibt er das Formular und schickt das
      Test-Set an das Labor zurück. Mit seiner Unterschrift bestätigt er, dass diese DNA-Probe
      von ihm entnommen und persönlich auch an das jeweilige Untersuchungslabor geschickt
      wurde.

 

2.3. Der/Die Antragsteller/in informiert den/die Hauptzuchtwart/in durch Zusendung einer Kopie,
      der vom Tierarzt unterschriebenen Bescheinigung, dass der Abstrich vom Tierarzt
     
vorgenommen wurde.

3. Nachdem das Ergebnis vorliegt, schickt der/die Antragsteller/in dieses Original-Formular und die Original-
    Ahnentafel an den/die Hauptzuchtwart/in, hier wird das Ergebnis eingetragen und veröffentlicht.

 

4. Sollte von verstorbenen Rüden noch Samen eingefroren sein und von diesen Hunden kein Testergebnis für
    CCL/PLL vorliegen, so gilt für die Belegung, dass die Hündin „CCL/PLL-Anlagefrei“ getestet sein.

 

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Fragen Sie sich auch manchmal....

„Wie wird mein Hund zuchttauglich“?

Seit dem 01.01.2009 benötigen Sie für Ihren „Tibeter“:

einen nichtzuchtausschließenden HD-Befund (HD-A, HD-B oder HD-C)
einen nicht zuchtausschließenden Patella Befund (PL 0 oder PL 1)
eine Körung die mit „eingeschränkt“ oder „uneingeschränkt“ bestanden wurde
einen Nachweis der Einlagerung der Blutprobe in Hannover
sowie den Nachweis, (Kopie der Richterberichte) dass der Hund mindestens zweimal mit der Formwertnote „sehr gut“ unter zwei verschiedenen Richtern bewertet wurde. (Ausrichter dieser Ausstellungen muss der KTR sein) Und die Rasse Do Khyi benötigt noch einen vom KTR anerkannten Verhaltenstest.

Sobald der Hauptzuchtwartin die kompletten Unterlagen vorliegen, wird die Zuchttauglichkeit in der Ahnentafel Ihres Hundes eingetragen.
Bevor Sie Ihren Hund belegen lassen, muss auch noch eine gültige Augenuntersuchung vorliegen, die maximal 1 Jahr alt sein darf.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Hauptzuchtwartin Anke Peine

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Formulare - Formulare - Formulare

An alle Züchter, Rüden- und Hündinnenbesitzer,
folgende Formulare gibt es für die Zuchtverwendung lt. KTR Zuchtordnung
und sind bei der Hauptzuchtwartin anzufordern:

HD Befundbogen
Patellauntersuchungsbogen
Deckschein
Wurfmeldeschein
Wurfabnahmeschein Blatt 1 & 2

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