Zuchtinfos

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CCL Info18.07.2010:

Chronologischer Ablauf- von Frau Dr. A. Wöhlke und Prof. Dr. O. Distl      : : pdf : :

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KTR Nachrichten

Aufgrund der Diskussionen anlässlich der Tibet Terrier Züchterversammlung vom 28.11.2009 zum Thema CCL Markertest und
PLL Gentest, hat der Vorstand in seiner Sitzung am 29.11.2009 folgende Änderungen zur Zuchtordnung beschlossen:

1. Alle zur Zucht verwendeten Tibet Terrier müssen auf CCL und PLL getestet sein. Für KTR-Mitglieder ist der Test über den Hauptzuchtwart zu beantragen. 

2. Hunde, die als „CCL/PLL-Anlageträger“ getestet wurden, dürfen nur mit „Anlagefrei“ getesteten Hunden verpaart werden.

3. Tibet Terrier, die als „CCL/PLL-Merkmalsträger“ getestet wurden, dürfen in begründeten Einzelfällen mit einem als „CCL/PLL-Anlagefrei“ getesteten Hund zur Zucht eingesetzt werden, wenn aus züchterischer Sicht ihr Zuchteinsatz wertvoll und wissenschaftlich vertretbar ist.
Für alle Welpen aus diesen Verpaarungen muss vor der Wurfabnahme ein dementsprechender Gen-Test in Auftrag gegeben worden sein.

4. Tibet Terrier-Rüden oder -Hündinnen, die in einem anderen, von FCI und VDH anerkanntem Zuchtbuch eingetragen und nicht Eigentum eines KTR-Mitgliedes sind, müssen die Anforderungen ihres Heimatlandes bzw. Zuchtvereins für die Zuchtverwendung erfüllen.

Mindestens ein Partner muss in/über Deutschland als „CCL/PLL-Anlagefrei“ getestet sein.

Die „CCL/PLL-Testergebnisse“ aller Tibet Terrier-Zuchthunde werden im KTR-Reporter und im Internet unter www.tt-dna-i.com veröffentlicht.

Einzelheiten regeln die Durchführungsbestimmungen zur Zuchtordnung.

Diese Änderungen treten ab der Veröffentlichung im "Unser Rassehund" (UR) März 2010 in Kraft.

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Hier finden Sie die Formulare, die für die CCL/PLL-Tests notwendig sind,
sowie eine Statistik der bis zum 22.01.2010 über den KTR auf
CCL und PLL getesteten Tibet Terrier:
Antrag für die Blutuntersuchnung
Bescheinigung "Swab-Test" (PLL-Speicheltest)
Statistik CCL/PLL getestete Tibet Terrier

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Leider habe ich in den letzten Wochen noch Deckmeldungen von Tibet Terrier Züchtern bekommen bei dem sowohl der Rüde als auch die Hündin nicht auf CCL/PLL getestet waren.

Natürlich darf man dies laut gültiger Zuchtordnung noch, aber ich habe hierfür keinerlei Verständnis! Aber es zeigt mir auch warum Vereine leider immer alles in Ordnungen vorschreiben müssen. Schade für die vielen verantwortungsvollen Züchter!!!

Es ist für mich kein Problem wenn ein Partner zur Zeit noch nicht getestet ist. Leider dauert es ja auch manchmal länger bis ich die Ergebnisse zurück bekomme, aber dann suche ich mir doch wenigstens einen Partner aus der als „Frei“ getestet wurde.

Hoffen wir für die kommenden Welpen, dass wenigstens einer der Eltern frei für CCL/PLL ist.
Ansonsten hat sich der Züchter eine schwere Bürde aufgeladen!

Anke Peine
KTR-Hauptzuchtwartin
 

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Liebe Züchter und Interessierte:
D
er VDH bietet übrigens immer wieder sehr interessante Themen im Rahmen seiner Fortbildungsakademie an! Infos unter:

VDH Fortbildungsakademie

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Fragen Sie sich auch manchmal....

„Wie wird mein Hund zuchttauglich“?

Seit dem 01.01.2009 benötigen Sie für Ihren „Tibeter“:

einen nichtzuchtausschließenden HD-Befund (HD-A, HD-B oder HD-C)
einen nicht zuchtausschließenden Patella Befund (PL 0 oder PL 1)
eine Körung die mit „eingeschränkt“ oder „uneingeschränkt“ bestanden wurde
einen Nachweis der Einlagerung der Blutprobe in Hannover
sowie den Nachweis, (Kopie der Richterberichte) dass der Hund mindestens zweimal mit der Formwertnote „sehr gut“ unter zwei verschiedenen Richtern bewertet wurde. (Ausrichter dieser Ausstellungen muss der KTR sein) Und die Rasse Do Khyi benötigt noch einen vom KTR anerkannten Verhaltenstest.

Sobald der Hauptzuchtwartin die kompletten Unterlagen vorliegen, wird die Zuchttauglichkeit in der Ahnentafel Ihres Hundes eingetragen.
Bevor Sie Ihren Hund belegen lassen, muss auch noch eine gültige Augenuntersuchung vorliegen, die maximal 1 Jahr alt sein darf.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Hauptzuchtwartin Anke Peine

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Formulare - Formulare - Formulare

An alle Züchter, Rüden- und Hündinnenbesitzer,
folgende Formulare gibt es für die Zuchtverwendung lt. KTR Zuchtordnung
und sind bei der Hauptzuchtwartin anzufordern:

HD Befundbogen
Patellauntersuchungsbogen
Deckschein
Wurfmeldeschein
Wurfabnahmeschein Blatt 1 & 2

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Information zur KTR Welpenvermittlung

Liebe Züchter,

für einige stellt sich immer mal wieder die Frage, wie komme ich in die Welpenvermittlung und wie bleibe ich darin.
Es gibt einen Beschluss aus dem Jahr 1999, der den Modus für die Welpenvermittlung festlegt,
"nur Aufnahme von Würfen derjenigen Züchter in die Welpenvermittlung zu nehmen, welche mindestens 1 mal in 2 Jahren an einer Züchterversammlung des KTR teilgenommen haben"
Dieses wurde erweitert mit dem Zusatz "Mitgliederversammlung oder Family Day berechtigen auch in der Welpenvermittlung aufgenommen zu werden".

Für das Jahr 2010 heißt das, wer das letzte Mal im Jahr 2007 an einer der oben genannten Veranstaltungen teilgenommen hat, fällt aus der Welpenvermittlung heraus.

Ihr KTR Welpenvermittlungsteam

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Blutproben zur Zuchtzulassung

Ab dem 1. Januar 2006 müssen von allen bereits zur Zucht eingesetzten Hunden, mit denen weiterhin gezüchtet werden soll, bzw. von allen Hunden, die künftig zur Zucht zugelassen werden, Blutproben vorliegen, die im Rahmen eines Forschungsprogramms zur Untersuchung erblicher Erkrankungen (als DNA- Bank angelegt) Verwendung finden.
Nur der KTR kann bei Bedarf auf die DNA-Prints zurückgreifen, da die DNA-Profile nur im Auftrag des KTR (z.B. für einen Vaterschaftsnachweis) erstellt werden dürfen.
Diese Blutproben werden in der Tierärztlichen Hochschule Hannover, in einer vom KTR gespendeten Kühltruhe, gelagert. Für die Lagerung der Blutproben, fallen ab 01.01.2008 lt. Gebührenordnung einmalig  € 7,-- je Blutprobe an, die an den KTR zu zahlen sind.

Frau Peine stellt nach Eingang der Zahlung eine Bescheinigung über die erfolgte Blutentnahme aus.
Die Zuchtzulassung wird nur erteilt, wenn die Blutprobe vorliegt und die Zahlung eingegangen ist. Ab dem 01.01.2006 muß diese Bescheinigung vor jedem Deckakt (Rüde + Hündin, nur KTR Hunde) vorhanden sein und ist auf dem Deckschein unter „Bemerkungen“ einzutragen.
Sollte dies fehlen, gilt dies ggf. auch als Zuchtordnungsverstoß, und die Wurfunterlagen bleiben bei der Zuchtbuchstelle unbearbeitet liegen!

Formular für die Blutentnahme beim Tierarzt (PDF-Datei, 74 KB)

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