Beschlüsse

 

Vorstandsbeschluss vom 08.04.2011:

Nichtmitglieder zahlen zukünftig für die Eintragung ihrer Rüden auf der  KTR-Deckrüdenliste eine jährliche Gebühr
von 50 EURO oder sie werden Mitglied. Für Mitglieder ist die Eintragung weiterhin kostenlos.

Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des KTR am 09.04.2011 in Baunatal wurden die Zuchtordnung, sowie die Durchführungsbestimmungen zu § 3.5.5 wie folgt geändert:

 

Änderung der KTR-Zuchtordnung

 

§ 3.5.5 Canine Ceroid Lipofuszinose (CCL), Primäre Linsenluxation (PLL)

 

3.5.5.1 Alle zur Zucht verwendeten Tibet Terrier müssen auf CCL und PLL getestet sein.

3.5.5.2 Hunde, die als „CCL/PLL-Anlageträger“ getestet wurden, dürfen nur mit „Anlagefrei“ getesteten Hunden
           verpaart werden.

3.5.5.3 entfällt

 

§ 4.4.4 Verwendung von Deckrüden aus dem Ausland bzw. anderen VDH-Vereinen

 

Rüden, die in einem anderen, von F.C.I. und VDH anerkanntem Zuchtbuch eingetragen und nicht Eigentum eines KTR-Mitgliedes sind, müssen die Anforderungen ihres Heimatlandes bzw. Zuchtvereins für die Zuchtverwendung erfüllen.

Beim Tibet Terrier muss mindestens ein Partner als „CCL/-PLL-Anlagefrei“ getestet sein.

Merkmalsträger dürfen nicht zur Zucht eingesetzt werden, außer es liegt eine Genehmigung nach § 14.1 der KTR-ZO vor.

 

Die „CCL/PLL-Testergebnisse“ aller Tibet Terrier-Zuchthunde werden auf der Homepage des KTR veröffentlicht.

 

Beschlossen auf der KTR Mitgliederversammlung am 09.04.2011

Gelb   laut Vorstandsbeschluß vom:  26.04.2011

 

Gültig ab der Veröffentlichung im UR 5/2011 mit Datum 10.05.2011

 

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Durchführungsbestimmungen zur ZO § 3.5.5

 

1. Der „CCL/PLL-Test“-Antrag sollte an die Tierärztliche Hochschule Hannover gerichtet werden oder an ein
    anderes anerkanntes Institut.

 

2. Es werden auch CCL/PLL-Tests anerkannt, die durch sogenannte „Swab Tests“ (Teststäbchen) ausgewerte
    werden.

    Allerdings muss hierfür eine Bescheinigung des Tierarztes vorliegen, woraus hervorgeht, dass der Abstrich
    von ihm unter folgenden Bedingungen durchgeführt wurde:

2.1. Der Tierarzt kontrolliert die Identität des Hundes anhand seines Chip-Codes oder der Täto-Nummer,
      vergleicht diese mit der Eintragung in der Ahnentafel und füllt das Formular eigenhändig aus.

 

2.2. Nachdem er den Abstrich durchgeführt hat, unterschreibt er das Formular und schickt das Test-Set an
      das Labor zurück. Mit seiner Unterschrift bestätigt er, dass diese DNA-Probe von ihm entnommen und
      persönlich auch an das jeweilige Untersuchungslabor geschickt wurde.

2.3. Der/Die Antragsteller/in informiert den/die Hauptzuchtwart/in durch Zusendung einer Kopie, der vom
      Tierarzt unterschriebenen Bescheinigung, dass der Abstrich vom Tierarzt vorgenommen wurde.

3. Nachdem das Ergebnis vorliegt, schickt der/die Antragsteller/in dieses Original-Formular und die Original-
    Ahnentafel an den/die Hauptzuchtwart/in, hier wird das Ergebnis eingetragen und veröffentlicht.

 

4. Sollte von verstorbenen Rüden noch Samen eingefroren sein und von diesen Hunden kein Testergebnis für
    CCL/PLL vorliegen, so gilt für die Belegung, dass die Hündin „CCL/PLL-Anlagefrei“ getestet sein.