Beschlüsse des Vorstandes

 

23.3.2010 CCL Test

auf der am vergangenen Wochenende stattgefundenen Vorstandssitzung wurde beschlossen, sowohl den Test der Tierärztlichen Hochschule Hannover als auch den Test der University of Missouri- USA, gemäß der KTR-Zuchtordnung ab dem 01.04.2010 zuzulassen. Untersuchungsergebnisse von Hunden, die schon in USA getestet worden sind, werden nur anerkannt, wenn eine Bescheinigung des Tierarztes (KTR-Swaptest siehe Homepage) vorliegt.

Sämtliche Ergebnisse der Hunde von KTR-Mitgliedern gehen nur über die Hauptzuchtwartin Anke Peine an die Liste des KTR. Die Ergebnisse, der in USA durchgeführten Tests, sind der Hauptzucht-wartin unverzüglich zu melden.

Die neuen Durchführungsbestimmungen gültig ab 01.04.2010 der KTR-Zuchtordnung lauten:

1.1  Der CCL-Test-Antrag ist über den HZW an die Tierärztliche Hochschule Hannover zu richten.

1.2  Der CCL-Test-Antrag für USA ist dem HZW vor der dortigen Beauftragung zu melden. Der Antragsteller erhält dann vom HZW eine gekennzeichnete Bescheinigung, die gemäß §3.1. der Durchführungsbestimmungen zur ZO auszufüllen ist.

Die dementsprechend aktualisierten Formulare werden bis zum 01.04.2010 auf der Homepage des KTR zum Download bereit stehen. 

Die KTR-Zuchtordnung bleibt bestehen. Das heißt, sämtliche Test-Ergebnisse werden auf der Liste des KTR veröffentlicht. Sie werden gekennzeichnet nach „USA“ und „TIHO“-Hannover.

Da die Forschungsarbeiten immer noch weiter andauern, und zur Aussagekräftigung viele Blutproben von Vorteil sind, appelliert der Vorstand an Sie, die Gen-Bestimmung bei der TiHo Hannover machen zu lassen.

Die Abweichungen der Ergebnisse beider Testverfahren sind in der Überprüfung, uns liegen aber bis jetzt noch keine weiteren Erkenntnisse darüber vor. 

Der Vorstand bedauert sehr, dass die Hauptzuchtwartin erst letzte Woche offiziell von einem KTR-Mitglied über ein Testergebnis aus USA informiert wurde. Wobei im Voraus wohl schon lange im Internet diskutiert wurde.

Warum sich diejenigen, denen unterschiedliche Testergebnisse ihrer Hunde vorliegen, nicht direkt mit der Hauptzuchtwartin Frau Peine in Verbindung gesetzt haben, können wir leider nicht nachvollziehen. Dieses Verhalten stößt auf unser Unverständnis.  

Für die Zukunft bitten wir darum, den offiziellen Weg über den verantwortlichen Hauptzuchtwart einzuhalten, um somit den teilweise unsachlichen Diskussionen und Anschuldigungen entgegenzuwirken.

Aufgrund der Diskussionen anlässlich der Tibet Terrier Züchterversammlung vom 28.11.2009 zum Thema CCL Markertest und
PLL Gentest, hat der Vorstand in seiner Sitzung am 29.11.2009 folgende Änderungen zur Zuchtordnung beschlossen:

1. Alle zur Zucht verwendeten Tibet Terrier müssen auf CCL und PLL getestet sein. 
    Für KTR-Mitglieder ist der Test über den Hauptzuchtwart zu beantragen. 

2. Hunde, die als „CCL/PLL-Anlageträger“ getestet wurden, dürfen nur mit
    „Anlagefrei“ getesteten Hunden verpaart werden.

3. Tibet Terrier, die als „CCL/PLL-Merkmalsträger“ getestet wurden, dürfen in
    begründeten Einzelfällen mit einem als „CCL/PLL-Anlagefrei“ getesteten Hund
    zur Zucht eingesetzt werden, wenn aus züchterischer Sicht ihr Zuchteinsatz
    wertvoll und wissenschaftlich vertretbar ist.
    Für alle Welpen aus diesen Verpaarungen muss vor der Wurfabnahme ein  
    dementsprechender Gen-Test in Auftrag gegeben worden sein.

4. Tibet Terrier-Rüden oder -Hündinnen, die in einem anderen, von FCI und VDH
    anerkanntem Zuchtbuch eingetragen und nicht Eigentum eines KTR-Mitgliedes
    sind, müssen die Anforderungen ihres Heimatlandes bzw. Zuchtvereins für die
    Zuchtverwendung erfüllen.

Mindestens ein Partner muss in/über Deutschland als „CCL/PLL-Anlagefrei“ getestet sein.

Die „CCL/PLL-Testergebnisse“ aller Tibet Terrier-Zuchthunde werden im KTR-Reporter und im Internet unter www.tt-dna-i.com veröffentlicht.

Einzelheiten regeln die Durchführungsbestimmungen zur Zuchtordnung.
Diese finden Sie
hier.

Diese Änderungen treten ab der Veröffentlichung im "Unser Rassehund" (UR) März 2010 in Kraft.