|
Beschlüsse des Vorstandes
|
|
23.3.2010 CCL Test auf der am vergangenen Wochenende stattgefundenen Vorstandssitzung wurde beschlossen, sowohl den Test der Tierärztlichen Hochschule Hannover als auch den Test der University of Missouri- USA, gemäß der KTR-Zuchtordnung ab dem 01.04.2010 zuzulassen. Untersuchungsergebnisse von Hunden, die schon in USA getestet worden sind, werden nur anerkannt, wenn eine Bescheinigung des Tierarztes (KTR-Swaptest siehe Homepage) vorliegt. Sämtliche Ergebnisse der Hunde von KTR-Mitgliedern gehen nur über die Hauptzuchtwartin Anke Peine an die Liste des KTR. Die Ergebnisse, der in USA durchgeführten Tests, sind der Hauptzucht-wartin unverzüglich zu melden. Die neuen Durchführungsbestimmungen gültig ab 01.04.2010 der KTR-Zuchtordnung lauten: 1.1 Der CCL-Test-Antrag ist über den HZW an die Tierärztliche Hochschule Hannover zu richten. 1.2 Der CCL-Test-Antrag für USA ist dem HZW vor der dortigen Beauftragung zu melden. Der Antragsteller erhält dann vom HZW eine gekennzeichnete Bescheinigung, die gemäß §3.1. der Durchführungsbestimmungen zur ZO auszufüllen ist. Die dementsprechend aktualisierten Formulare werden bis zum 01.04.2010 auf der Homepage des KTR zum Download bereit stehen. Die KTR-Zuchtordnung bleibt bestehen. Das heißt, sämtliche Test-Ergebnisse werden auf der Liste des KTR veröffentlicht. Sie werden gekennzeichnet nach „USA“ und „TIHO“-Hannover. Da die Forschungsarbeiten immer noch weiter andauern, und zur Aussagekräftigung viele Blutproben von Vorteil sind, appelliert der Vorstand an Sie, die Gen-Bestimmung bei der TiHo Hannover machen zu lassen. Die Abweichungen der Ergebnisse beider Testverfahren sind in der Überprüfung, uns liegen aber bis jetzt noch keine weiteren Erkenntnisse darüber vor. Der Vorstand bedauert sehr, dass die Hauptzuchtwartin erst letzte Woche offiziell von einem KTR-Mitglied über ein Testergebnis aus USA informiert wurde. Wobei im Voraus wohl schon lange im Internet diskutiert wurde. Warum sich diejenigen, denen unterschiedliche Testergebnisse ihrer Hunde vorliegen, nicht direkt mit der Hauptzuchtwartin Frau Peine in Verbindung gesetzt haben, können wir leider nicht nachvollziehen. Dieses Verhalten stößt auf unser Unverständnis. Für die Zukunft bitten wir darum, den offiziellen Weg über den verantwortlichen Hauptzuchtwart einzuhalten, um somit den teilweise unsachlichen Diskussionen und Anschuldigungen entgegenzuwirken. |
|
|
|
Aufgrund der Diskussionen anlässlich der
Tibet Terrier Züchterversammlung vom 28.11.2009 zum Thema CCL
Markertest und PLL Gentest, hat der Vorstand in seiner Sitzung am 29.11.2009 folgende Änderungen zur Zuchtordnung beschlossen:
1. Alle zur
Zucht verwendeten Tibet Terrier müssen auf CCL und PLL getestet
sein.
2. Hunde, die
als „CCL/PLL-Anlageträger“ getestet wurden, dürfen nur mit
3. Tibet
Terrier, die als „CCL/PLL-Merkmalsträger“ getestet wurden,
dürfen in
4. Tibet
Terrier-Rüden oder -Hündinnen, die in einem anderen, von FCI und
VDH Mindestens ein Partner muss in/über Deutschland als „CCL/PLL-Anlagefrei“ getestet sein. Die „CCL/PLL-Testergebnisse“ aller Tibet Terrier-Zuchthunde werden im KTR-Reporter und im Internet unter www.tt-dna-i.com veröffentlicht.
Einzelheiten regeln die
Durchführungsbestimmungen zur Zuchtordnung. Diese Änderungen treten ab der Veröffentlichung im "Unser Rassehund" (UR) März 2010 in Kraft. |